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   OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15   

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https://dejure.org/2016,5590
OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15 (https://dejure.org/2016,5590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2016 - 32 Sa 79/15 (https://dejure.org/2016,5590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 32 Sa 79/15 (https://dejure.org/2016,5590)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 40 I, 281
    Gerichtsstandbestimmung; Gerichtsstandvereinbarung; AGB; bestimmtes Rechtsverhältnis; Verweisung; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 40 I, 281
    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsbestimmung in AGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Widerspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Widerspruch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bei unrichtigem Verweisungsbeschluss (IBR 2016, 1102)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15
    Im Bestimmungsverfahren sind nicht nur die allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften zugrunde zu legen, sondern auch die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660, beck-online Rn. 9; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 28; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Auflage 2015, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).

    Ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660, beck-online Rn. 9; BGH, Beschluss vom v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 765, beck-online, m.w.N.).

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht allein deshalb, weil die Klägerseite den Verweisungsantrag nur aufgrund eines unzutreffenden Hinweises des verweisenden Gerichts auf seine fehlende Zuständigkeit gestellt hat, sofern das rechtliche Gehör gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660, beck-online Rn. 16).

  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

    Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15
    Wenn die Parteien übereinstimmend einer Klausel einen von ihrem objektiven Gehalt abweichenden Bedeutungsinhalt beilegen, ist dieser maßgeblich (BGH, Urteil vom 3.12.2014 - VIII ZR 224/13, NJW-RR 2015, 264, 267, beck-online Rn 31).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15
    Ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, BeckRS 2015, 11660, beck-online Rn. 9; BGH, Beschluss vom v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 765, beck-online, m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO allerdings dann keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO zu, wenn er jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt oder unter Verletzung rechtlichen Gehörs ergangen ist und sich daher als willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO allerdings dann keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO zu, wenn er jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt oder unter Verletzung rechtlichen Gehörs ergangen ist und sich daher als willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64 -, juris Rn. 16).
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